Steuerlicher Bärendienst für Crowdinvestoren
Diplom-Kaufmann Universität Dr. Rainer Schenk, Steuerberater • 10. März 2020
Steuerlicher Bärendienst für Investoren bei festverzinslichen Nachrangdarlehen - Crowdinvesting.

Wir, als auch die Finanzverwaltung gehen davon aus, dass bei festverzinslichen Nachrangdarlehen jede Zinszahlung dem Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen ist. Alle anderen machen es falsch!
Wird diese Abzugsverpflichtung vom Emittenten dieser Vermögenanlagen missachtet, hat diese u.a. zwei Folgen:
Die Investoren sind gesetzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Erklärungspflicht!), auch wenn die Summe der Zinsen bzw. Kapitalerträge den Sparerfreibetrag nicht übersteigt. Siehe hierzu u.g. Rechtsquelle. Folge: Zusätzlicher Aufwand und Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung + Steuernachzahlung. Meist höhere Kosten als es die Zinsen wert sind.
Der CEO des Emittenten wird aller Voraussicht nach von seinem Finanzamt einen Haftungsbescheid erhalten und zudem wird gegen ihn ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerverkürzung im Massenverfahren eröffnet.
Rechtsquelle:
§ 32 d Einkommensteuergesetz
(3) 1Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. 2Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um den nach Absatz 1 ermittelten Betrag. 3Im Fall des Satzes 1 ist eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Absatz 2 durchzuführen.
Blog KANZLEI DR. SCHENK

KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung

Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop