An alle Emittenten und/oder Finanzierungs-Internet-Plattformbetreiber!
Unsere ISO zertifizierte Steuerkanzlei KANZLEI DR. SCHENK möchte Sie darüber informieren, dass wir ab sofort gemäß vorbezeichneter Norm (§ 5 c Abs. 2 VermAnlG) als Mittelverwendungskontrolleure tätig sind.
Da wir eine von sehr wenigen in Deutschland ISO-zertifizierten Kanzleien sind (nur rund 3 % von 40.000 Kanzleien haben diesen Status) und wir auf Basis dieser Zertifizierung stets danach streben, prozessoptimierte Beratungsleistungen anzubieten, hat es sich angeboten, auch die sehr komplexe Sparte „VermAnlG-Mittelverwendungskontrolle“ basierend auf unsere Gesamtzertifizierung und unserer Erfahrung in unser Portfolio aufzunehmen und die entsprechenden Leistungen am (Kapital)Markt ab sofort anzubieten. Damit runden wir unsere seit Jahren bestehenden Kernkompetenzen im Bereich Vermögensanlagengesetz, Crowdfunding, EK Emissionen und TaxTech/FinTech ganzheitlich ab.
In der Umsetzung haben wir einen eigenen Workflow als Standard definiert und eigene Bank-Anderkonten eingerichtet, die im sogenannten UND-Verfahren genutzt werden.
Eine eigene standardisierte Verfahrensdokumentation wird aktuell einer speziellen und separaten Zertifizierung unterzogen. Diese Verfahrensdokumentation ist individuell für das jeweilige Finanzierungsprojekt adaptierbar und zwingender Bestandteil der für eine Mittelverwendungskontrolle notwendigen Dokumentations- und Berichtspflichten.
Soweit in dem Kontrollverfahren Prozesse automatisiert werden können, wird dies von uns entsprechend umgesetzt, auch über eigene IT Parallelprozesse. Da unsere Experten-Kanzlei eigene Softwareentwicklung betreibt, sind wir also in der IT-seitigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Mittelverwendungskontrolle völlig autark, also unabhängig und somit schnell und flexibel.
Infolge ist es uns möglich, unsere Leistungen als Mittelverwendungskontrolleure kostenseitig möglichst günstig anzubieten und sogar als FLAT abrechnen zu können.
Sofern Sie Interesse an unserem Service als Mittelverwendungskontrolleure haben und von der gesetzlichen Neuregelung betroffen sein sollten, stehen wir Ihnen gerne für eine vertiefende Video-Beratung zur Verfügung.
Bitte senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder buchen Sie den neuen Info-Service über unseren Steuerberater Onlineshop (diese spezielle Leistung ist dort ab dem 13.12.2021 online verfügbar).