Blog Post

Corona Hilfe des Staates zum Scheitern verurteilt!

Diplom-Kaufmann Univ. Dr. Rainer Schenk • März 16, 2020

Was gar nicht geht, sind Hilfen in Form von Krediten.

++++Corona Finanzhilfe der Regierung ist zum Scheitern verurteilt.++++

Was gar nicht geht, sind Hilfen in Form von Krediten.

Jedem Großkonzern und großem Unternehmen wurden bisher und werden mit Sicherheit auch jetzt wieder finanzielle Mittel "reingeblasen"! Grund: "Systemrelevanz für die Wirtschaft!"

Die Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen, die eigentliche Stütze unserer Volkswirtschaft werden auch jetzt wieder weitestgehend leer ausgehen.

Herr Altmaier, Sie und Ihr Stab haben doch noch keinen Tag in der freien Wirtschaft arbeiten müssen, erst recht nicht als Unternehmer. So wie damals in den Jahren 2008 bis 2010 werden auch jetzt wieder tausende Unternehmen aus dem Markt austreten müssen bzw. schließen müssen, weil sie nicht systemrelevant sind und weil es weltfremd ist, dass eine Bank, welche auch immer, einem Unternehmen einen Kredit gibt, wenn nicht klar ist, ob das Unternehmen diesen überhaupt zurückzahlen kann (nach nur zwei Jahren!). Allen ernstes sollen die Kredite noch banküblich besichert werden, ggf. unter Einsatz von Bürgschaften.

Herr Altmaier, Sie wissen nicht, wie sich die Banken dagegen wehren werden. Solange es das sogenannte Hausbankprinzip gibt, wird dieser "Workflow" nicht funktionieren.

Was jetzt hilft, sind direkte nicht rückzahlbare Zuschüsse ohne Zwischenschaltung der Hausbanken. Gerne auch auf Basis der durchschnittlichen Monatsgewinne und des Liquiditätsbedarfs (z.B. für Finanzierungen).

Relevante Informationen hierzu kann der Steuerberater dieser Unternehmen - sofern fachlich bewandert - innerhalb kürzester Zeit ermitteln.

Da der Steuerberater ja bisher an seinen Mandanten verdient hat, sollte er das ohne Honorar machen (vorher mit der Haftpflichtversicherung abgesprochen).

Herr Altmaier, gerne stehen wir für ein Gespräch im BMI kurzfristig zur Verfügung.

www.kanzleidrschenk.de

Blog KANZLEI DR. SCHENK

von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Tax Counsel) 09 Jan., 2022
KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung
von Diplom-Kaufmann vis. professor Dr. Rainer Schenk (PhD) 11 Dez., 2021
Dr. Rainer Schenk (ISO 9001-2015 zertifizierte Kanzlei Dr. Schenk) Portfolioerweiterung als Mittelverwendungskontrolleur gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz
von Dr. Rainer Schenk Steuerberater / Tax Counsel 11 Dez., 2021
Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung bei allen Vermögensanlagen, auch bei festverzinslichen Nachrangdarlehen
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/vis. Prof.) 14 Juli, 2021
Finanzämter und Eisdielen - empfindliche Mehrsteuern als Ziel.
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) 21 Apr., 2021
Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop
digitale Steuerberatung
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk 07 Jan., 2021
Wir beraten als Steuerberater zu 100% digital und das seit 2016.
von Dr. Rainer Schenk, Steuerberater Certified Tax Advisor 25 Dez., 2020
Nachrangdarlehen und Lending - Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab 2021 im Bereich Crowdinvesting und Crowdlending
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Visiting Professor/Certified Tax Advisor) 02 Okt., 2020
PhDr. Dr. Rainer Schenk (PhD.) als langjähriger Dozent und Gast-Professor an internationaler Universität zum Thema Crowdfunding und Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere auch im Bereich der Steuern
von Diplom-Kaufmann Universität Dr. Rainer Schenk (ISO- zertifizierter Steuerberater) 27 Sept., 2020
Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere bzgl. der Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab dem 01.01.2021.
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) KANZLEI DR. SCHENK 26 Sept., 2020
Bei allen Crowdinvesting Finanzierungen mittels Nachrangdarlehen besteht eine Abzugsverpflichtung für Kapitalertragsteuer . Grund: Der partiarische Charakter prägt in diesen Fällen das Nachrangdarlehen und löst somit die Rechtsfolge der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung aus. Das betrifft auch die Finanzierung von Immobilien-Projekten mittels Crowdfunding und Nachrangdarlehen. Bei Nichtbeachtung der Gesetzeslage machen sich die Emittenten und Projektverantwortlichen strafbar.-
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