Corona Hilfe des Staates zum Scheitern verurteilt!
Diplom-Kaufmann Univ. Dr. Rainer Schenk • 16. März 2020
Was gar nicht geht, sind Hilfen in Form von Krediten.

++++Corona Finanzhilfe der Regierung ist zum Scheitern verurteilt.++++
Was gar nicht geht, sind Hilfen in Form von Krediten.
Jedem Großkonzern und großem Unternehmen wurden bisher und werden mit Sicherheit auch jetzt wieder finanzielle Mittel "reingeblasen"! Grund: "Systemrelevanz für die Wirtschaft!"
Die Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen, die eigentliche Stütze unserer Volkswirtschaft werden auch jetzt wieder weitestgehend leer ausgehen.
Herr Altmaier, Sie und Ihr Stab haben doch noch keinen Tag in der freien Wirtschaft arbeiten müssen, erst recht nicht als Unternehmer. So wie damals in den Jahren 2008 bis 2010 werden auch jetzt wieder tausende Unternehmen aus dem Markt austreten müssen bzw. schließen müssen, weil sie nicht systemrelevant sind und weil es weltfremd ist, dass eine Bank, welche auch immer, einem Unternehmen einen Kredit gibt, wenn nicht klar ist, ob das Unternehmen diesen überhaupt zurückzahlen kann (nach nur zwei Jahren!). Allen ernstes sollen die Kredite noch banküblich besichert werden, ggf. unter Einsatz von Bürgschaften.
Herr Altmaier, Sie wissen nicht, wie sich die Banken dagegen wehren werden. Solange es das sogenannte Hausbankprinzip gibt, wird dieser "Workflow" nicht funktionieren.
Was jetzt hilft, sind direkte nicht rückzahlbare Zuschüsse ohne Zwischenschaltung der Hausbanken. Gerne auch auf Basis der durchschnittlichen Monatsgewinne und des Liquiditätsbedarfs (z.B. für Finanzierungen).
Relevante Informationen hierzu kann der Steuerberater dieser Unternehmen - sofern fachlich bewandert - innerhalb kürzester Zeit ermitteln.
Da der Steuerberater ja bisher an seinen Mandanten verdient hat, sollte er das ohne Honorar machen (vorher mit der Haftpflichtversicherung abgesprochen).
Herr Altmaier, gerne stehen wir für ein Gespräch im BMI kurzfristig zur Verfügung.
www.kanzleidrschenk.de
Blog KANZLEI DR. SCHENK

KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung

Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop