Kapitalertragsteuer beim Crowdlending - Problem gelöst!
InvestorTax Software nun auch für Crowdlending
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Jahressteuergesetz2019
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Kapitalertragsteuer
nun auch bei den reinen #
Crowdlending
Finanzierungen. Das hatten wir bereits Anfang 2018 vorhergesagt. Nun ist es fast schon besiegelt. Daher haben wir die nächste Entwicklungsstufe unserer eigenen Spezialsoftware #
investortax
vorgezogen und abgeschlossen. Mit dem Update und der aktuellen Version 1.4.0.0 können wir nun auch völlig digital, somit skaliert und automatisiert, im Massenverfahren den gesamten steuerlichen Workflow beim Crowdlending für den Emittenten abbilden. Bis zu 300 Emittenten und damit bis zum 150.000 Investoren kommen in den automatisierten Genuss unseres InvestorTax Service. Mit der Version 1.4.0.0 wollen wir auf bis zu 1.000 Emittenten wachsen.
https://www.kanzleidrschenk.de/investortax
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crowdfunding
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crowdinvesting
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abgeltungssteuer
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kleinanlegerschutzgesetz
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vermögensanlagengesetz
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digitalesteuerberatung
Blog KANZLEI DR. SCHENK

