InvestorTax und Crowdlending ab 2021
Dr. Rainer Schenk (Steuerberater & Softwareengineering) • 26. August 2020
InvestorTax und Crowdlending sind eine technologische IT Einheit

Heute am 26. August 2020 arbeiten wir an unserem Marketing-Konzept für unsere eigene Software #InvestorTax. Durch die Einführung des § 44 Abs. 1 Nr. 2 a Einkommensteuergesetz besteht nun generell ab dem 01.01.2021 bei allen Vermögensanlagen die Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung, also auch beim Crowdlending. Das haben wir bereits im Jahr 2019 gewusst und daher unsere FinTech Tax Software dahingehend weiterentwickelt. Wir können somit ab sofort monatliche Transaktionen mit einer Anzahl von bis zu 100.000 und einem Gesamtvolumen an Zins und Tilgung in Höhe von bis zu 100.000.000 Euro (100 Mio. Euro) datenseitig bis hin zum Zahlungsverkehr verarbeiten. Die Abzugsverpflichteten Emittenten, Banken oder Internetplattformen erhalten mit uns einen Tax-Full-Service und müssen sich diesbezüglich um nichts mehr kümmern. Auch obliegt es uns bei Bedarf, Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen der Investoren zu datenseitig zu matchen und somit eine steuerliche Optimierung der Zinszahlungen zu ermöglichen. Wir sind nicht nur Steuerberater, Akademiker, Wissenschaftler, sondern auch Softwareentwickler und insgesamt in der Branche der Steuerberater der Zeit weit voraus.
www.kanzleidrschenk.de
www.investortax.de
Blog KANZLEI DR. SCHENK

KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung

Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop