InvestorTax fit for future of Crowdinvesting

Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) • 1. Dezember 2018

Unsere eigene Crowdinvesting-Software InvestorTax kann alles und das digital + rechtssicher!

Wir haben unseren (Crowdinvesting) Emittenten Service mit der bereits realisierten Entwicklungsstufe von Investor Tax signifikant erweitert und können nun sämtliche Vermögensanlagen (VA) abbilden:


  1. Partiarische Darlehen
  2. Nachrangdarlehen ohne partiarischen Charakter (nach Entscheidung verbindliche Auskunft durch das Emittenten Finanzamt ) wegen der Rechtsprechung und Sichtweise der Finanzverwaltung und der BaFin)
  3. Nachrangdarlehen mit mittelbarem aber prägendem partiarischem Charakter
  4. Stille Beteiligungen
  5. Crowdlending Anlagen
  6. Genussrechte
  7. Eigenkapital EK 1 bis 8 Mio. Euro (Wertpapiere; prospektfrei)
  8. Eigenkapital EK 2 ab 8 Mio. Euro
  9. GmbH Beteiligungen


Wir haben dabei die Möglichkeit, für alle VA auch die Berechnung der Zinsen bzw. Erträgnisse automatisiert vorzunehmen und steuerliche Erträgnisaufstellungen im elektronischen Verfahren zu erstellen und zu übermitteln.

Da die Emittenten generell für alle VA auch gegenüber der Finanzverwaltung verantwortlich sind, müssen sich diese bei externen akkreditierten Dienstleistern (Steuerkanzleien) darauf verlassen können, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das umfasst u.a. auch einen direkten Datenzugang für die Finanzverwaltung, die papierersetzende Archivierung und die Verfahrensdokumentation. All das ist nur mit einem automatisierten System wie Investor Tax und über eine ISO zertifizierte Steuerkanzlei sicher, kostengünstig und vernünftig abzubilden. Wir sind hier mit unserer ISO zertifizierten Steuerkanzlei autonomer Marktführer.

Bei den VA, die derzeit noch nicht der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung unterliegen, also ausschließlich VA unter Nr. 2) und Nr. 5) erstellen wir für die Investoren die Erträgnisaufstellungen nach Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Im Zuge der steuerlichen Harmonisierung ist davon auszugehen, dass sämtliche VA der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung unterworfen werden, um das Besteuerungsverfahren stark zu vereinfachen und einen Ersatz für den diskutierten Wegfall der Abgeltungssteuer zu schaffen. Zudem wurden bei Prüfungen der Finanzämter massive Verstöße bei Emittenten und Investoren festgestellt, weil VA ohne Kapitalertragsteuer-Abzug dazu geführt haben, dass Investoren die steuerpflichtigen Erträge nicht erklärt haben und der Emittent keine gesetzlich steuerliche vorgeschriebene Verfahrensbeschreibung vorweisen konnte.

Mit der Betreuung von VA der Kategorie 2) und 5) kommen wir auch der folgenden Entwicklung entgegen:

Die Berufskammern und die Finanzverwaltung gehen nach derzeitigem Stand und sich noch in der Prüfung befindlich scheinbar davon aus, dass Crowdfunding Plattformen womöglich gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen (unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen), wenn diese geschäftsmäßig für Emittenten und Investoren steuerliche Bemessungsgrundlagen im Massenverfahren ermitteln und dem Steuerpflichtigen - in welcher Form auch immer - übermitteln. Wir haben bereits für Plattformen im Rahmen deren Risiko-Managements diesen Service mit Investor Tax übernommen.

Mehr Informationen gerne per Telefon oder E-Mail.


Blog KANZLEI DR. SCHENK

von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Tax Counsel) 9. Januar 2022
KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung
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Dr. Rainer Schenk (ISO 9001-2015 zertifizierte Kanzlei Dr. Schenk) Portfolioerweiterung als Mittelverwendungskontrolleur gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz
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von Vis. Professor Dr. Rainer Schenk (PhD.), Steuerberater - Certified Tax Advisor 8. Juni 2021
Wir schaffen als erste digitale Steuerkanzlei und FinTech Unternehmen für die Digitalisierung von Unternehmensfinanzierungen eine neue Dimension des SaaS.
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) 21. April 2021
Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop
digitale Steuerberatung
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk 7. Januar 2021
Wir beraten als Steuerberater zu 100% digital und das seit 2016.
von Dr. Rainer Schenk, Steuerberater Certified Tax Advisor 25. Dezember 2020
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von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Visiting Professor/Certified Tax Advisor) 2. Oktober 2020
PhDr. Dr. Rainer Schenk (PhD.) als langjähriger Dozent und Gast-Professor an internationaler Universität zum Thema Crowdfunding und Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung
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Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere bzgl. der Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab dem 01.01.2021.
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