#Crowdlending -  Kapitalertragsteuerabzug ab 2020

PhDr. Dr. Rainer Schenk (PhD.) - Steuerberater • 15. August 2019

Der Gesetzgeber schließt ein Steuerschlupfloch und verhindert Steuermissbrauch beim Crowdlending (Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019)

#Crowdlending - Kapitalertragsteuerabzug ab 2021
Das schlechte Erklärungsverhalten der Investoren und der damit verbundene drohende Steuerausfall haben den Gesetzgeber veranlasst, auch beim Crowdlending ab dem Jahr 2021 die Abzugsverpflichtung für Kapitalertragsteuer einzuführen. Damit werden die Plattformbetreiber verpflichtet, bei Zinszahlungen an die Crowdinvestoren 25% Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wir als spezialisierte Steuerkanzlei haben eine komplette Software, InvestorTax, mit eigenem Personal selbst entwickelt und im Einsatz, die es ermöglicht, den steuerlichen Workflow automatisiert abzubilden und für die Beteiligten die steuerlichen Pflichten auf einer skalierbaren IT Basis zu erfüllen. Durch das von uns geschaffene Alleinstellungsmerkmal sind wir als Steuerberater in Deutschland der einziger Anbieter einer IT Lösung für Kapitalertragsteuer und Crowdfunding, egal, ob es sich um partiarische Darlehen, um Nachrangdarlehen mit partiarischem Charakter (davon sind fast alle Verträge betroffen) oder alsbald um reines Crowdlending handelt. Wir können den Crowdfunding und Crowdlending Plattformen sogar eine API anbieten oder analog zu Secupay die gesamten Zahlungen automatisiert ablaufen lassen inkl. Zinszahlung und Steuerzahlung an das jeweilige Finanzamt.
#Kapitalertragsteuer

Blog KANZLEI DR. SCHENK

von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Tax Counsel) 9. Januar 2022
KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung
von Diplom-Kaufmann vis. professor Dr. Rainer Schenk (PhD) 11. Dezember 2021
Dr. Rainer Schenk (ISO 9001-2015 zertifizierte Kanzlei Dr. Schenk) Portfolioerweiterung als Mittelverwendungskontrolleur gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz
von Dr. Rainer Schenk Steuerberater / Tax Counsel 11. Dezember 2021
Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung bei allen Vermögensanlagen, auch bei festverzinslichen Nachrangdarlehen
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/vis. Prof.) 14. Juli 2021
Finanzämter und Eisdielen - empfindliche Mehrsteuern als Ziel.
Kapitalertragsteuer und digitale Finanzierungsprozesse in neuer IT Dimension mit InvestorTax 4.0
von Vis. Professor Dr. Rainer Schenk (PhD.), Steuerberater - Certified Tax Advisor 8. Juni 2021
Wir schaffen als erste digitale Steuerkanzlei und FinTech Unternehmen für die Digitalisierung von Unternehmensfinanzierungen eine neue Dimension des SaaS.
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) 21. April 2021
Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop
digitale Steuerberatung
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk 7. Januar 2021
Wir beraten als Steuerberater zu 100% digital und das seit 2016.
von Dr. Rainer Schenk, Steuerberater Certified Tax Advisor 25. Dezember 2020
Nachrangdarlehen und Lending - Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab 2021 im Bereich Crowdinvesting und Crowdlending
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Visiting Professor/Certified Tax Advisor) 2. Oktober 2020
PhDr. Dr. Rainer Schenk (PhD.) als langjähriger Dozent und Gast-Professor an internationaler Universität zum Thema Crowdfunding und Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere auch im Bereich der Steuern
von Diplom-Kaufmann Universität Dr. Rainer Schenk (ISO- zertifizierter Steuerberater) 27. September 2020
Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere bzgl. der Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab dem 01.01.2021.
Weitere Beiträge